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Erziehungsbeauftragung für Discotheken:
Gilt für Jugendliche ab 16 Jahren und unter 18 Jahren, die länger als 24 Uhr die Diskothek besuchen wollen. Die Erziehungsbeauftragung gilt nur für einen Tag und muss zu jedem Diskothekenbesuch neu ausgefüllt werden! Der Jugendliche und der Begleiter müssen einen gültigen Personalausweis mit sich führen.
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